Rechtsprechung
   OLG München, 20.01.2020 - 21 U 3761/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,7738
OLG München, 20.01.2020 - 21 U 3761/19 (https://dejure.org/2020,7738)
OLG München, Entscheidung vom 20.01.2020 - 21 U 3761/19 (https://dejure.org/2020,7738)
OLG München, Entscheidung vom 20. Januar 2020 - 21 U 3761/19 (https://dejure.org/2020,7738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,7738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 826; ZPO § 139, § 522 Abs. 2
    Problematik des merkantilen Minderwertes und Klageänderung nach Hinweis gemäß § 522 ZPO

  • rewis.io

    Problematik des merkantilen Minderwertes und Klageänderung nach Hinweis gemäß § 522 ZPO

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.11.2014 - IX ZR 204/13

    Berufungszurückweisung durch einstimmigen Beschluss: Folgen für eine

    Auszug aus OLG München, 20.01.2020 - 21 U 3761/19
    Auf den erst in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrag der Klägerin kommt es für die Entscheidung nicht an, weil die insoweit erfolgte Klageerweiterung aufgrund der Berufungszurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO wirkungslos ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10.06.2015, IV ZR 366/14, Beschluss vom 6. November 2014 - IX ZR 204/13).
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von

    Auszug aus OLG München, 20.01.2020 - 21 U 3761/19
    Darüber hinaus muss das Berufungsgericht dem Kläger jedenfalls dann Gelegenheit geben, auf einen solchen Hinweis in der Berufungsinstanz durch eine Antragsmodifizierung zu reagieren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 Rn. 5), wenn der vom Berufungsgericht erteilte Hinweis deshalb geboten war, weil das Erstgericht einen gegenteiligen Hinweis erteilt und dadurch die erstinstanzliche Antragstellung veranlasst hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 Rn. 5).
  • BGH, 10.03.2016 - VII ZR 47/13

    Hinweispflicht des Berufungsgerichts bei Annahme der Unzulässigkeit einer

    Auszug aus OLG München, 20.01.2020 - 21 U 3761/19
    Der Bundesgerichtshof hat hierzu in seinem Beschluss vom 10.03.2016, Az. VII ZR 47/13 ausgeführt:.
  • BGH, 05.12.2012 - IV ZR 188/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen eines fehlenden Hinweises

    Auszug aus OLG München, 20.01.2020 - 21 U 3761/19
    Erachtet das Berufungsgericht die Klage entgegen der Auffassung des Erstgerichts für unzulässig, so muss es den Kläger hierauf hinweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 188/12, Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 23.06.2006 - 2 U 759/06

    Voraussetzungen des Verzugseintritts bei der Erfüllung eines

    Auszug aus OLG München, 20.01.2020 - 21 U 3761/19
    Dies gilt auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 533, 264 Nr. 2 oder 3 ZPO (vgl. z.B. die Anmerkungen Bub zu NJW 2016, 2058; OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.06.2006, Az. 2 U 759/06).
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZR 366/14

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG München, 20.01.2020 - 21 U 3761/19
    Auf den erst in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrag der Klägerin kommt es für die Entscheidung nicht an, weil die insoweit erfolgte Klageerweiterung aufgrund der Berufungszurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO wirkungslos ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10.06.2015, IV ZR 366/14, Beschluss vom 6. November 2014 - IX ZR 204/13).
  • OLG München, 10.08.2020 - 21 U 2719/19

    Schadensersatzanspruch in Folge Abgasskandal - Minderwert des Fahrzeuges

    Der gestellte Feststellungsantrag wäre im Übrigen auch nicht geeignet, Rechtsfrieden herzustellen und weitere Prozesse zu vermeiden, weil gerade die Frage, worin der Schaden liegt, im Einzelnen streitig ist (zur ungewollten Verbindlichkeit nunmehr BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19; zum merkantilen Minderwert etwa OLG München, Beschluss vom 20.01.2020, Az. 21 U 3761/19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht