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OLG München, 20.01.2020 - 21 U 3761/19 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 826; ZPO § 139, § 522 Abs. 2
Problematik des merkantilen Minderwertes und Klageänderung nach Hinweis gemäß § 522 ZPO - rewis.io
Problematik des merkantilen Minderwertes und Klageänderung nach Hinweis gemäß § 522 ZPO
Verfahrensgang
- LG München II, 13.03.2019 - 11 O 5352/18
- OLG München, 20.01.2020 - 21 U 3761/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.11.2014 - IX ZR 204/13
Berufungszurückweisung durch einstimmigen Beschluss: Folgen für eine …
Auszug aus OLG München, 20.01.2020 - 21 U 3761/19
Auf den erst in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrag der Klägerin kommt es für die Entscheidung nicht an, weil die insoweit erfolgte Klageerweiterung aufgrund der Berufungszurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO wirkungslos ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10.06.2015, IV ZR 366/14, Beschluss vom 6. November 2014 - IX ZR 204/13). - BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06
Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von …
Auszug aus OLG München, 20.01.2020 - 21 U 3761/19
Darüber hinaus muss das Berufungsgericht dem Kläger jedenfalls dann Gelegenheit geben, auf einen solchen Hinweis in der Berufungsinstanz durch eine Antragsmodifizierung zu reagieren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 Rn. 5), wenn der vom Berufungsgericht erteilte Hinweis deshalb geboten war, weil das Erstgericht einen gegenteiligen Hinweis erteilt und dadurch die erstinstanzliche Antragstellung veranlasst hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 Rn. 5). - BGH, 10.03.2016 - VII ZR 47/13
Hinweispflicht des Berufungsgerichts bei Annahme der Unzulässigkeit einer …
Auszug aus OLG München, 20.01.2020 - 21 U 3761/19
Der Bundesgerichtshof hat hierzu in seinem Beschluss vom 10.03.2016, Az. VII ZR 47/13 ausgeführt:.
- BGH, 05.12.2012 - IV ZR 188/12
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen eines fehlenden Hinweises …
Auszug aus OLG München, 20.01.2020 - 21 U 3761/19
Erachtet das Berufungsgericht die Klage entgegen der Auffassung des Erstgerichts für unzulässig, so muss es den Kläger hierauf hinweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 188/12, Rn. 11 m.w.N.). - OLG Nürnberg, 23.06.2006 - 2 U 759/06
Voraussetzungen des Verzugseintritts bei der Erfüllung eines …
- BGH, 10.06.2015 - IV ZR 366/14
Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus OLG München, 20.01.2020 - 21 U 3761/19
Auf den erst in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrag der Klägerin kommt es für die Entscheidung nicht an, weil die insoweit erfolgte Klageerweiterung aufgrund der Berufungszurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO wirkungslos ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10.06.2015, IV ZR 366/14, Beschluss vom 6. November 2014 - IX ZR 204/13).
- OLG München, 10.08.2020 - 21 U 2719/19
Schadensersatzanspruch in Folge Abgasskandal - Minderwert des Fahrzeuges
Der gestellte Feststellungsantrag wäre im Übrigen auch nicht geeignet, Rechtsfrieden herzustellen und weitere Prozesse zu vermeiden, weil gerade die Frage, worin der Schaden liegt, im Einzelnen streitig ist (zur ungewollten Verbindlichkeit nunmehr BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19; zum merkantilen Minderwert etwa OLG München, Beschluss vom 20.01.2020, Az. 21 U 3761/19).